Innsbruck – Weil an der Rezeption Stapel von Werbefoldern, Visitenkarten und Werbefeuerzeugen zur freien Entnahme für die Gäste auflagen, mit denen für das Bordell geworben wurde, verhängte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck im März 2007 gegen den Betreiber der „Casa Bianca“ eine Verwaltungsstrafe von 100 Euro. Nach einer Beschwerde bestätigte der Unabhängige Verwaltungssenat mit dem Verweis auf das geltende Werbeverbot für Bordelle die Strafe. Damit wollte sich der Inhaber des Innsbrucker Bordells nicht zufriedengeben und rief den Verfassungsgerichtshof an, der im Vorjahr ein Prüfungsverfahren gegen das Tiroler Landespolizeigesetz eingeleitet hat. Jetzt liegt die Entscheidung vor, das Höchstgericht hat das Werbeverbot gekippt.
Der Verfassungsgerichtshof betonte in seinem Erkenntnis, dass das in „§ 17 Abs. 5 lit. b Tiroler Landespolizeigesetz normierte generelle Verbot von Werbung für Bordelle im Gesetzesvorbehalt des Abs. 2 Art. 10 des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes keine Deckung findet“. Gleichzeitig räumt der VfGH jedoch ein, es liege allerdings im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers, etwa aus Gründen des Jugendschutzes Werbung für Bordelle einzuschränken oder bestimmte Arten der Reklame zu verbieten. Bis zum 31. Oktober 2011 muss das Land Tirol jetzt das Gesetz novellieren.
Fest steht, dass das Werbeverbot gelockert wird. Künftig soll deshalb eine Reklame für Bordelle grundsätzlich erlaubt sein. „Insbesondere soll das Auflegen von Werbematerialien für ein Bordell innerhalb der Räumlichkeiten eines Bordells erlaubt sein.“ Nur in der Öffentlichkeit störend in Erscheinung tretende Werbung will das Land weiterhin unterbinden, heißt es in der Begründung für die geplante Novelle. Tabuzonen sind zum einen der Bereich von Schulen oder Kindergärten für die Heranbildung, zum andern wird auch auf den Stadt- und Ortsbildschutz verwiesen. Dort soll es ebenfalls Werbebeschränkungen geben. „Um nicht das charakteristische Gepräge durch eine in den Augen vieler Betrachter störende Bordellwerbung zu beeinträchtigen“, wird vom Land argumentiert.
Eigentlich hätte schon längst die Reform des Landespolizeigesetzes vorliegen können, doch die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (VP) konnte sich monatelang nicht mit der SPÖ inhaltlich über das Gesetz einigen. Möglicherweise wird die Novelle aber noch im November bzw. Dezember beschlossen. |